ARTGLASSMAX - blown glass - mundgeblasenes glas
Resume                          Vitae

- 1959 : Born into a family of glassblowers whose tradition with glass started
            generations before

- 1978 : Start working with glass at the torch.

- 1978 - 1980 : Education in fine mechanics at the Faculty for Physiks in Freiburg

- 1981 : Opening his first workshop and Gallery for lampworked glass-art.

- 1982 – present : Participant and presenter in workshops,symposiums and fairs

- 1984 – present : Teaching in the own studio.

- 1986 : Opening the new studio and "Galerie Unikat" in Staufen

- 1988 : Performing at "ZDF" TV

- 1989 : first price at the craft award in Ribeauville/France by minister Jack Lang

- 1992 – 1999 : Lecturer and demonstrations for international students of the
                      „Goethe Institut International“ in Staufen / Germany

- 1994 : Collaboration in the publication of the book „Glassart in the Black Forest“
             Published by „Waldkircher Verlag“

- since 1995 : Exhibition at "Galerie Herrmann",International Glass,Drachselsried/ 
                    Germany

- 1996 : Performance at the biggest  TV show in Europe called „Wetten Dass“

- 2000 : 3 months Australia,working with glass artists,galleries and the RMIT
            in Melbourne

- 2005 : welfare collection against abuse of african women for the Organisation
            "Target",foundet by Rüdiger Nehberg
            
- 2007 : Start building another workshop on „Gili-Air“ island in Indonesia

- 2009 :  "Arte Tv" France and Germany in collaboration with "SWR"

- 2011 :  Renovation of the "Galerie Unikat" in the historical building in Staufen,
             adding more space,winter garden etc

- 2011 : " Lampwork Symposium 2011 in Staufen"
              more Infos on site 4



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Glossary                   Glossar

 Interesting about lampwork           Interessantes überLampenglas

Glasbläser fertigen in einer Glasbläserei aus Glasrohren und Glasstäben künstlerische Gebrauchs- und Dekorationsgegenstände, Neonröhren für Lichtreklame, Thermometer, Laborgeräte und kleine Gefäße. Der Schwerpunkt liegt bei der Gestaltung. Im Volksmund wird der Glasbläser oft mit dem Glasmacher verwechselt.

Inhaltsverzeichnis







Lampworking is a type of glasswork that uses a gas fueled torch to melt rods and tubes of clear and colored glass. Once in a molten state, the glass is formed by blowing and shaping with tools and hand movements. It is also known as flameworking or torchworking, as the modern practice no longer uses oil-fueled lamps. Although the art form has been practiced since ancient Syrian (1 Century B.C., B. Dunham) times, it became widely practiced in Murano, Italy in the 14th century. In the mid 19th century lampwork technique was extended to the production of paperweights, primarily in France, where it became a popular art form, still collected today. Lampworking differs from glassblowing in that glassblowing uses a blowpipe to inflate a glass blob known as a gob or gather, thereby inflating it by blowing air into the blowpipe, whereas lampworking manipulates glass either by the use of tools, gravity, or by blowing directly into the end of a glass tube.
Early lampworking was done in the flame of an oil lamp, with the artist blowing air into the flame through a pipe. Most artists today use torches that burn either propane or natural gas, or in some countries butane, for the fuel gas, with either air or pure oxygen (which can be produced by an oxygen concentrator) as the oxidizer. Many hobbyists use MAPP gas in portable canisters for fuel.
Lampworking is used to create artwork, including figurines, trinkets, curios, Christmas tree ornaments, beads and much more. It is also used to create scientific instruments as well as glass models of animal and botanical models.

Content





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                               Guestbook


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Allgemeine Geschäftsbedingungen 
Geltungsbereich & Abwehrklausel


(1) Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
Zustandekommen des Vertrages
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(1) Die Präsentation der Waren im Internet-Shop stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
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(2) Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.
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(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.
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Eigentumsvorbehalt
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Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.
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Fälligkeit
Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig.
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Gewährleistung
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(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 6 dieser AGB.
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(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr.
Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und
das Eigentum an ihr zu verschaffen.
Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist
der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
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(3) Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht erklärt.
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Haftungsausschluss
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(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
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(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und
das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
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(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
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Abtretungs- und Verpfändungsverbot
<
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden
Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde
nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.
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Aufrechnung
<
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
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Rechtswahl & Gerichtsstand
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(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die
zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
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(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
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Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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href="http://www.kluge-recht.de/">Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg
     

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IMPRESSUM :

Angaben gemäß § 5 TM
axel heintz
Artglassmax

Galerie Unikat
auf dem Graben 44
79219 staufen

Kontakt:

Telefon:
07633-82102

E-Mail
glassaxel@yahoo.de

Umsatzsteuer-ID:
 gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE  72 360 865 141
>Aufsichtsbehörde:<
>Landratsamt Freiburg i.Br.<
>Berufsbezeichnung: Kunstglasbläser<
Verliehen durch: Baden Württemb

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